| Jugendhilfe |
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Grundlage der Arbeit der Jugendhilfe der KAENGOO gGmbH ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz sein. §1 (1) KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) besagt: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Grundlage der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist der §11 KJHG, Kinder- und Jugendhilfegesetz (Jugendarbeit) Absatz 1 besagt: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen.“Absatz 3 beschreibt Schwerpunkte: „-außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung“ -Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit - internationale Jugendarbeit - arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit - Kinder- und Jugenderholung -Jugendberatung“ § 13 Jugendsozialarbeit Absatz 1 sieht individuelle Förderung und Integration vor: Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Als Schwerpunkt unserer pädagogischen Ausrichtung haben wir uns die Vermittlung von Medienkompetenz und die Kulturförderung gesetzt. Dabei legen wir besonderen Wert auf zeitgemäße Umsetzung unserer pädagogischen Ziele. Unsere Förderschwerpunkte liegen hier bei der-Förderung von Kinder und Jugendliche im Umgang mit Medien, Musik und Informationstechnologien -Zugänglichmachung von Informationen über Zugänge zu Medienberufen - Hilfe bei der Planung, Organisation und technischen Umsetzung von Veranstaltungen in Jugendeinrichtungen, Schulen und kommunalen Einrichtungen Organisation und Durchführung von medienpädagogische Fort- und Weiterbildungskursen für Kinder, Jugendlichen und MultiplikatorInnen aus Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Schulen Desweiteren legen wir Wert auf eine facettenreiche Kulturförderung durch - die Verbesserung der Kenntnis und Vermittlung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker - die Anregung des künstlerischen und literarischen Schaffens, insbesondere des audiovisuellen Bereichs, hierbei bedingen sich die Förderbereiche Medienkompetenz und Kulturförderung gegenseitig und werden daher im systemischen Kontext gesehen - Förderung nichtkommerziellen Kulturprojekte - Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern, Kultur und Menschen mit alternativen Lebensweise Ein weiteres Ziel unserer Jugendarbeit sieht die Vernetzung und Zusammenarbeit mit kommunalen und anerkannten freien Trägern sowie kommunalen Institutionen vor. Wenn Sie interesse an weiterführende Informationen zu unseren konzeptionellen Ansätzen in der Kinderbetreuung haben stehen wir Ihnen mit diesem Kontaktformular gerne Rede und Antwort. |

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialen Engagement anregen und hinführen.“
Unsere Förderschwerpunkte liegen hier bei der